Allgemeine Hausordnung

Um Ihren Aufenthalt in der Schlei Kate noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung durchzulesen und an alle Mitreisenden weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlei Kate Gültigkeit haben – diese senden wir Ihnen gerne auch als PDF zu.
Die Mitarbeiter des Restaurants/Beherbungsbereich sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlich jedem Gast zum Hausverbot weisungsberechtigt.
Im Treppenhaus, Korridor, Frühstücksraum, Sanitärbereiche und den Hotelzimmern ist offenes Feuer, Rauchen und Kerzen anzünden nicht erlaubt. Bei einem Verstoß berechnen wir eine Reinigungspauschale von 100 €. und ggf. Hausverbot.
Die Räume und deren Ausstattung, sowie anderes Eigentum von der Schlei Kate ist nicht zu beschädigen.
Wir bitten Sie, Beanstandungen am Zimmer oder durch andere im Haus befindliche Gäste hervorgerufene Unannehmlichkeiten sofort an der Rezeption zu melden.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass ein durch Sie verursachter Schaden dem Hotel zu ersetzen ist und Ihnen in Rechnung gestellt wird.
Frühstückszeiten:
Montag, Dienstag und Mittwoch ist das Restaurant geschlossen.
Frühstück wird ausschließlich im Zimmer zu sich genommen.
Check-In ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Check-Out bis 11.00 Uhr
Beim Verlassen des Restaurants/Beherbergungsbereichs bitte die Zimmertür zuziehen. Zudem bitten wir Sie, beim Check-Out den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Der Verlust des Zimmerschlüssels führt zu einer Berechnung von 100 €.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen – sie dürfen lediglich zum Lüften geöffnet werden. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und es darf nichts aus den Fenstern geworfen oder gerufen werden.
Nicht gebuchte Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Wir und unsere Mitarbeiter können den Zutritt im Einzelfall verwehren.
Bei der Nutzung des für den Gast kostenfreien W-LAN (sofern verfügbar) sind die Bestimmungen des Datenschutz, des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig.
Haustiere sind nicht erlaubt.

Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr bitten wir Sie, Nachtruhe zu respektieren und andere Gäste nicht zu stören. Personen, die gegen die Hausruhe verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt verweigert werden und ggf. ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Die Verwendung von mitgebrachten elektrischen Geräten wie z.B. Wasserkocher, Kochplatten, Grills, Musikanlagen oder ähnlichem ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen und daraus resultierenden Schäden im Zimmer werden dem Gast in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Unser Betrieb übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck, Bargeld, Laptop, Handy) ausdrücklich keine Haftung.
Wir behalten uns das Recht vor, den bestehenden Vertrag aufzulösen und denjenigen Gästen Dienstleistungen zu unterbinden, falls durch sie die Hausordnung missachtet wird und durch das Verhalten des Gastes dem Hotel oder anderem Gästen Schaden zugefügt wird.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Hausordnung. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Schlei Kate und freuen uns, das Sie unser Gast sind.

Ihr Team vom der Schlei Kate